Mietkauf |
Leasing |
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Mietkäufer ist wirtschaftlicher Eigentümer (wichtig bei öffentlichen Förderprogrammen, Investitionszulagen, Sonderabschreibungen etc.) |
Leasinggesellschaft ist wirtschaftlicher Eigentümer |
Mit Zahlung der letzten Rate erfolgt automatisch zivil-rechtlicher Eigentumsübergang |
Kein automatischer Eigentumsübergang, sondern Optionsrecht des Leasingnehmers (VA) oder Andienungsrecht des Leasinggebers bei Vertragsende (TA) |
Bei Objektnutzung nach Vertragsende fallen keine weiteren Finanzierungskosten an |
Weitere Nutzung nur durch Anschlußmietvertrag bzw. Ausübung der Kaufoption möglich |
Das Investitionsobjekt wird beim Mietkäufer aktiviert und abgeschrieben |
Das Investionsobjekt wird beim Leasinggeber aktiviert |
Jederzeitige Kündigungsmöglichkeit (mit Abschlußzahlung) |
Keine Kündigungsmöglichkeit. Ggf. einvernehmliche Vertragsaufhebung (evtl. steuerschädlich) |
Relativ freie Gestaltung der Vertragslaufzeit |
Vertragslaufzeit liegt (in der Regel) zwischen 40% und 90% der AfA-Dauer |